#126 Dr. Hendrik Hunold, wie ist der aktuelle Stand beim Gebäudetyp E?
Shownotes
In dieser Folge der SHK-Show spricht Max Hermannsdörfer mit Dr. Hendrik Hunold, Fachanwalt für Baurecht, über den geplanten Gebäudetyp E.
Obwohl es sich derzeit nur um einen Entwurf handelt, gibt es viele Ungewissheiten, mit denen in dieser Folge aufgeräumt werden soll.
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Transkript anzeigen
Max: Hallo zusammen und herzlich willkommen zu dieser Folge der SHK Show. Mein Name ist Max Hermannsdörfer und ich darf heute ganz herzlich Dr. Henrik Hunold begrüßen. Er ist Fachanwalt für Baurecht. Hallo Herr Hunold.
Hendrik Hunold: Herrmannsdörfer.
Max: Herr Hunold, wir sprechen heute über einen Gebäudetyp, der noch nicht im Einsatz ist, aber vielleicht in Zukunft zum Einsatz kommen wird über den Gebäudetyp E. Da hat vielleicht der eine oder andere schon mal was darüber gehört und darüber gelesen. Herr Hunold, wie ist denn da der aktuelle Stand? Ich habe schon gesagt, noch nicht im Einsatz. Es ist aktuell ein Entwurf.
Hendrik Hunold: Also unter unserer jetzt noch aktuellen oder vormaligen Bundesregierung war ja beabsichtigt, diesen Gebäudetyp E-Gesetz verabschieden zu lassen. Ob das jetzt auch mit einer neuen oder anderen Regierung so kommt, das weiß keiner. Also aktueller Stand ist momentan, es gibt einen Referentenentwurf dazu, also es ist nur ein Entwurf. Diesen Gebäudetyp E-Gesetz gibt es also aktuell noch nicht.
Max: Können Sie trotzdem mal erklären, was in diesem Gebäudetyp-E-Entwurf denn drin steht? Was ist denn das Ziel hinter so einem neuen Typ, hinter dem Gebäudetyp-E?
Hendrik Hunold: Also die Idee finde ich persönlich gar nicht so schlecht, man hat halt gedacht, damit will ich besondere innovative Techniken in der Bauproange fördern, also will ermöglichen, dass neumodische, innovative Baumaterialien oder Konzepte umgesetzt werden. Da steckt dahinter auch so bisschen der Aspekt der ökologischen und nachhaltigen Bauweise, dass man also versucht, Gebäude zukunftsträchtig zu machen. auch, kann man so sagen, möglicherweise auch unter klimaschutzpolitischen Gründen. Da steckt also ein bisschen drin.
Max: Ich habe gelesen, es soll generell einfacher werden zu bauen. Die Rahmenbedingungen könnten durch diesen Gebäudetyp E ein bisschen verändert werden. Das E soll für einfach und experimentell stehen. Das hört sich jetzt so an, experimentell, okay. Da werden also neue Sachen verbaut, die bisher nicht Standard sind. Ist das vielleicht auch so bisschen das Problem bei diesem Entwurf, dass man da auf
Hendrik Hunold: Gut.
Max: Bauteile setzt die vielleicht gar nicht Standard oder dem Standard entsprechen. Wie ist das?
Hendrik Hunold: Herr Hermannsdorfer, da legen Sie den Finger schon in die Wunde. Das ist vollkommen zutreffend. Die aktuelle Gesetzeslage und die aktuelle Rechtsprechung sagen ja, der SRK-Unternehmer muss stets unter Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik bauen und darunter muss ja auch geplant werden. Ein Aspekt für die allgemein anerkannten Regeln der Technik ist ja, dass sich diese technische Regelung, nach der der Handwerker baut, Die hat sich über mehrere Jahre in der Baubranche durchgesetzt. Mit anderen Worten, die ist also erprobt. Man weiß, dass das funktioniert. Und jeder kann sich darauf verlassen, weil diese Erprobungsphase natürlich eine gewisse Verlässlichkeit signalisiert. Und wenn ich jetzt natürlich was Innovatives oder was ganz Neues auf den Markt werfe, dann habe ich natürlich diese Erprobungsphase nicht. Und dann steht natürlich der... SHK Unternehmer vor dem Dilemma. Ich muss jetzt was Innovatives, Neumodisches einbauen. Kann aber möglicherweise nicht diese technische Richtigkeitsgewehr dafür geben, dass das auch dauerhaft funktioniert. Und wenn Sie dann natürlich auf der alten Recht, also auf der aktuellen Rechtsprechung aufsetzen, ich darf das hoffentlich mal so platt formulieren, dann baut der dann Bauchfehler rein. Wissen Sie, weil schlichtweg das neue innovative Teil nicht den Allgemeinen an der klinischen Technik entspricht. Und das ist dieses Dilemma, was das Gesetz möglicherweise schafft.
Max: Über was für Bauteile könnten wir denn da zum Beispiel sprechen? Geht es da eine innovative Dämmung oder eine innovative Verglasung oder wie auch immer? Haben Sie da irgendwelche konkreten Beispiele, die in diesen Rahmen reinfallen könnten?
Hendrik Hunold: Also der Referentenwurf hat dieses Problem, was wir eben besprochen haben, also der hat das schon erkannt. Und jetzt probiert er dieses Dilemma so aufzulösen, dass er sagt, lieber Handwerker, also aufgepasst, alle Bauteile, die nur den Wohnkomfort betreffen, also ich sag mal das Wohlfühlen und die die innere Ausstattung betreffen. Beispiel Lichtbeton oder
Max: Ja.
Hendrik Hunold: vollständige Verglasung. so, da sagt der Gesetzesentwurf, pass mal auf lieber Handwerker, bei solchen Sachen, die also Komfort und Ausstattung wohlfühlen, betreffen, ist das alles überhaupt kein Problem. Da musste die allgemein anerkannten Regeln der Technik nicht einhalten. Wie soll ich sagen, ob dann vielleicht bei der großflächigen Verglasung 1, 2, 3 Grad mehr im Sommer reinkommen oder nicht, ist nicht so schlimm. Äh, passt schon irgendwie.
Max: Okay, ja.
Hendrik Hunold: So genau und wenn es aber jetzt umgedreht sicherheitsrelevante Punkte geht, ja, beispielsweise wie ich eine Rohrschelle setzen muss oder eine Vorrohrung machen muss, dass da kein Wasser rausläuft, dann gelten auf einmal wieder die allgemein anerkannten Regeln der Technik. So und jetzt sitzt der Handwerker natürlich wieder vor dem nächsten Thema. Was ist ein irgendwie sicherheitsrelevantes Bauteil?
Max: Mhm.
Max: Okay.
Hendrik Hunold: Und was ist nur Komfort- und Ausstattungsmerkmal, also was ist nicht sicherheitsrelevant? Und so probiert der Gesetzesentwurf das ein bisschen in den Griff zu kriegen, ist natürlich auch... Ja, so ist es.
Max: gibt keine klare Grenze, so hört es sich für mich aktuell an. Man muss ja sagen, das ist ein Entwurf und wir können zum jetzigen Zeitpunkt nicht sagen, ob dieser Gebäudetyp E auch nach der Bundestagswahl noch zur Debatte steht und ob dieser Entwurf tatsächlich verwirklicht werden soll. Aber ich denke, die Richtung ist ja gar nicht verkehrt, dass man schaut, wie bringt man innovative Ideen in den Neubau oder in den Renovierungssektor rein. Wie umgeht man denn dieses Problem, dass man nach den anerkannten Regeln der Technik arbeiten muss, wenn man neue Produkte verbaut? Ich meine, die müssen doch auch irgendwie erprobt werden können, damit sie anerkannt werden. Also wie löst man dieses Problem?
Hendrik Hunold: Ja, ist korrekt, ist korrekt. Ja, ja, das ist ja dieses Dilemma. Und der Gesetzesentwurf geht da auch, oder anders. Die Rechtslage ist ja aktuell die und die kommt in dem Gesetzesentwurf auch so ein bisschen zur Geltung, aber zumindest nach dem, was ich bisher gelesen habe, nicht ausreichend. Also, der SAK-Unternehmer kann ja abweichen von den allgemein anerkannten Regeln der Technik bauen. Das ist grundsätzlich möglich. Das setzt aber natürlich voraus, dass der Kunde
Max: Ja.
Hendrik Hunold: Vorher über alle möglichen Details dieser Abweichung, also was das für Folgen haben kann, wie sich das auf die Baustelle auswirkt, auch zukünftig und insbesondere auch der Hinweis, dass es möglicherweise dann nicht ganz baufehlerfrei ist, setzt gerne eine unheimlich detaillierte Aufklärung vom SAK-Unternehmer voraus und nur so kommt er raus aus der Kiste. Und das probiert das Gesetz auch so ein bisschen. umzusetzen, dass man den Unternehmer ein bisschen aus dieser Aufklärungspflicht rausnimmt. Aber das ist so, wie soll ich denn das sagen? Sie merken das auch an meiner Ausdrucksweise und an dem was ich sage, so richtig ausgegoren scheint das noch nicht zu sein.
Max: Okay, also falls sich eine künftige Bundesregierung darauf verständigt, wir wollen diesen Gebäudetyp fortführen bzw. wir wollen diesen Standard auch etablieren, einfach und experimentell bauen, was meinen Sie aus anwaltlicher Sicht, was müsste denn dann gegeben sein, damit das Ganze auf rechtssicheren Beinen steht?
Hendrik Hunold: Sie brauchen natürlich eine klare Regelung dazu, wie Sie diesen Widerspruch zu den allgemeinen anerkannten Regeln der Technik lösen. Und die Regelung muss so klar und transparent sein, dass auch der Handwerker weiß, was er tun muss. Das ist aber meine persönliche Meinung. Es ist natürlich dem Handwerker nicht damit geholfen, wenn der auf der Baustelle steht und im Gesetz steht, sicherheitsrelevant, musste die allgemeinen anerkannten Regeln der Technik einhalten, Komfort- und Ausstattungsmerkmale nicht. Und dann steht er vor der Baustelle und denkt sich, jetzt der Ziegelstein, den ich link einbaue, sicherheitsrelevant oder ist es so ein Ausstattungsmerkmal? Versteht ihr, man darf diese Abgrenzung nicht auf die Baustelle aufbürden, Handwerkern. Das sollte schon klar sein. Und jetzt habe ich ja momentan den Standpunkt, der Stand ist ja der, der Handwerker kennt die allgemein anerkannten Regeln der Technik. Die lernt er auch an der Berufsschule. Die lernt er bei seiner Meisterausbildung. Die kennt er, wissen Sie, das sind ja auch technische Regelungen, von Handwerkern oder von Innungen für Handwerker geschrieben sind. Das ist was, wo der sich wohlfühlt. Und wenn ich das probiere, über eine Gesetzesnorm jetzt zu verändern, ich muss Ihnen das fairerweise sagen, ich kenne keinen Handwerker, der mir sagen kann, was in 650a BGB oder 650f oder 642 Absatz 3 BGB, also Regelungen zum Bauvertrag steht. Also
Max: Okay, also da vielleicht dann als Tipp nicht für uns und nicht für unsere Hörer vermutlich, aber für künftige Entscheider, die über ein mögliches Gesetz entscheiden oder nicht, das Handwerk mitnehmen und mit dem Handwerk darüber sprechen, wie sowas ausgestattet werden soll und was das Handwerk auch konkret benötigt, sicher arbeiten zu können. Weil also das der Bau generell auf neue Beine gestellt werden muss, dass da die Voraussetzungen vereinfacht werden sollen oder mehr Möglichkeiten geschaffen werden sollen. Ich glaube, dieses Ziel ist ja erstrebenswert. Aber dann bitte in Zusammenarbeit mit dem Fachhandwerk und mit den Planern und Architekten, oder?
Hendrik Hunold: Ja, korrekt. Also muss ja umsetzbar sein für die Leute vor Ort. Und wenn sie zur Umsetzung einer Baustelle schon für die Abgabe des Angebots oder allein schon für eine vorvertragliche Aufklärung so sind die allgemein an der Kanne Regel der Technik eingehalten, ja oder nein, schon einen Anwalt brauchen, muss jeder selber entscheiden, ob das der richtige Ansatz ist. Aber Sie hören es ja schon bei mir so bisschen raus. Also weiß ich jetzt nicht.
Max: Mmh.
Max: Ja, ich kann mir auch nicht vorstellen, dass es dann wahnsinnig viele Unternehmen gibt, die sagen, ja, wir bauen nach Gebäude type E. Also, die dürfen ja entscheiden, wollen sie es machen oder nicht. Und wenn die Hürden so hoch sind und da große Unsicherheiten sind, dann wird das vermutlich auch kein erfolgsversprechendes Konzept. Könnte ich mir jetzt zumindest vorstellen.
Hendrik Hunold: Das ist das nächste. Ja genau.
Hendrik Hunold: Sie müssen ja sehen, im Handwerk ist es ja auch so. Das ist aber meine private Erfahrung. Handwerker sind nicht so stark, was schriftliche Sachen anbelangt, also Aufklärung, Information, Schreibtischarbeit. Das machen die auch nicht gerne, weil die lieber auf die Baustelle gehen. Die wollen lieber was schaffen. Und wenn sie einem solchen Berufsgenie natürlich unheimlich hohe Aufklärungspflichten und Formalitäten
Max: Mhm.
Hendrik Hunold: ist die Frage, ob die das überhaupt erstens umsetzen können und zweitens, ob sie es umsetzen wollen. Und dann ist wirklich die Frage, ob man damit nicht möglicherweise neue Streitfälle schafft, dass man sie eher vermeidet. Das weiß ich nicht. Ich kenne es nur so aus meiner Erfahrung, die schreiben halt einfach nicht gerne.
Max: Ja, das meine ich auch damit. Dann in den Austausch gehen tatsächlich und schauen, was umsetzbar ist und wie man Sachen auch umsetzen kann. Ja, Herr Hundert, ich glaube, viel mehr können wir zum jetzigen Zeitpunkt über Gebäudeteam E gar nicht sagen. Einmal aktueller Stand erläutert, einmal was drin steht und was die Herausforderungen sind. Oder fällt Ihnen aktuell noch irgendwas ein, was wir zum Gebäudeteam E noch anführen müssten? Oder haben wir einen Überblick gegeben?
Hendrik Hunold: Mir fallen schon noch ein paar Sachen ein, aber das ist rechtlich sehr, sehr detailliert. glaube, so wie wir den Rahmen jetzt gespannt haben, reicht es für die Unternehmer draußen auf der Baustelle erst mal aus. Da gibt es noch rechtliche Elfenbeinturm-Thematiken, aber ich glaube, die sind im Handwerkeradio nicht so angebracht. Dann geht die Einschaltquote zurück, Herr Hermannsdörfer.
Max: Okay.
Max: Die können wir dann auf den Plan nehmen, falls dieser Gebäudetyp nach der Bundestagswahl tatsächlich ein Thema ist und falls es dann konkreter wird. Also das wird zwar nicht von heute auf morgen funktionieren und ist vermutlich auch nicht der erste Punkt, den eine neue Regierung angehen wird, aber irgendwann wird es ums Thema Bauen gehen und ich denke, spätestens dann machen wir nochmal ein Update. ob Gebäude die eh vom Tisch ist oder in modifizierter Form kommt oder wie auch immer. Ja, Herr Hohner, dann würde ich sagen, vielen Dank. wir durch für heute. Interessant, darüber mal zu sprechen und dazu schauen, wie es läuft. Vielen lieben Dank Ihnen. Alles Gute und viele Grüße nach München. Danke, ciao.
Hendrik Hunold: So machen wir das.
Hendrik Hunold: Danke mich. Tschüss.
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